Änderungen nicht bis zum Schaden aufschieben
Prüfen Sie den Vertrag, wenn sich Wohnfläche, Versicherungsort oder hochwertiger Hausrat wesentlich ändern. Auch ein dauerhaft anderer Nutzungsumfang, eine Zweitwohnung oder neue Sicherungen können für den Versicherer relevant sein. Welche Angaben Sie mitteilen müssen, steht in Ihren Bedingungen.
Beim Umzug sehen Bedingungen häufig eine Übergangsregel für alte und neue Wohnung vor. Dauer, Flächenangabe und Sonderfälle sind nicht überall gleich. Melden Sie den Wohnungswechsel deshalb nach der vertraglichen Vorgabe.
Wechsel erst nach gesichertem Anschluss
Vergleichen Sie den neuen Schutz vollständig und achten Sie auf den bestätigten Versicherungsbeginn. Kündigen Sie den bestehenden Vertrag nicht allein aufgrund einer unverbindlichen Berechnung. So vermeiden Sie eine unbeabsichtigte Lücke.
Frist und Zugang entscheiden
Ordentliche Kündigungsfristen richten sich nach Vertrag und Versicherungsperiode. Daneben können gesetzliche oder vertragliche Sonderrechte bestehen, etwa nach einem Versicherungsfall. Prüfen Sie Anlass, Frist, Form und Zugangsnachweis. Bei einem Streit kann der Versicherungsombudsmann ein möglicher außergerichtlicher Ansprechpartner sein.
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