Bewegliche Sachen sind der Ausgangspunkt

Zum Hausrat können die Sachen gehören, die einem Haushalt zur privaten Nutzung oder zum Verbrauch dienen. Möbel, Kleidung, Haushaltsgeräte und viele persönliche Gegenstände sind typische Beispiele. Fest mit dem Gebäude verbundene Bestandteile können dagegen zur Wohngebäudeversicherung gehören. Bei gemieteten Wohnungen ist diese Trennung besonders wichtig.

Die genaue Zuordnung richtet sich nach dem konkreten Vertrag. Auch fremde Sachen, beruflich genutzte Gegenstände, Einbauten oder Tiere können besonders geregelt sein. Verlassen Sie sich nicht auf eine allgemeine Liste, wenn ein Gegenstand für Sie wesentlich ist.

Gefahren sind einzeln definiert

Die unverbindlichen GDV-Musterbedingungen nennen unter anderem Brand, Blitzschlag, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Weitere Naturgefahren werden als zusätzlich versicherbar beschrieben. Versicherer dürfen ihre Bedingungen anders gestalten. Entscheidend ist deshalb, was in Ihrem Angebot tatsächlich eingeschlossen ist.

Grenzen gehören zum Leistungsumfang

Selbstbeteiligungen, Entschädigungsgrenzen und besondere Aufbewahrungsvorgaben können die Leistung beeinflussen. Das gilt häufig für Wertsachen, Bargeld, Fahrräder oder Hausrat außerhalb der Wohnung. Ein guter Vergleich macht diese Grenzen sichtbar, statt nur ein Häkchen bei einer Leistung zu setzen.

Fragen Sie bei wichtigen Einzelwerten konkret nach. Produktname und Werbeaussage sagen nicht, welche Grenze im Schadenfall gilt.

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