Zuerst Menschen und Wohnung sichern

Bei Feuer, Gas, Stromgefahr oder eindringendem Wasser handeln Sie nach den Anweisungen von Feuerwehr, Polizei oder zuständigem Notdienst. Betreten Sie keinen gefährlichen Bereich. Stoppen Sie weitere Schäden nur, soweit dies sicher und zumutbar möglich ist.

Das Versicherungsvertragsgesetz verpflichtet Versicherungsnehmer im Rahmen des Möglichen zur Schadenminderung. Das bedeutet nicht, sich selbst in Gefahr zu bringen. Bei Unsicherheit hat die professionelle Gefahrenabwehr Vorrang.

Spuren und Zustand dokumentieren

Fotografieren Sie betroffene Räume und Gegenstände, bevor Sie aufräumen. Nach einem Einbruch empfiehlt die Polizei, nichts zu verändern, bis Spuren gesichert sind. Stellen Sie eine Stehlgutliste zusammen und ergänzen Sie Kaufbelege, Seriennummern oder vorhandene Fotos.

Versicherer früh einbeziehen

Melden Sie den Schaden über den vorgesehenen Weg und halten Sie Vertragsnummer, Zeitpunkt, Ursache und erste Schätzung bereit. Fragen Sie vor größeren Entsorgungen oder Reparaturen nach dem gewünschten Vorgehen. Notwendige Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sollten Sie dokumentieren.

Ob und in welcher Höhe ein Schaden versichert ist, lässt sich erst am konkreten Vertrag und Sachverhalt beurteilen. Diese Seite verspricht keine Regulierung.

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